
Sprechzeiten
Wohnungswirtschaft und Vermietung:
Dienstag 9.00-18.00 Uhr
Donnerstag 13.00-18.00 Uhr
Hausöffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 9.00-16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9.00-18.00 Uhr
Freitag 9.00-13.00 Uhr
Antrag für eine Genehmigung zur Tierhaltung
Zur Information
Die Genehmigung zur Tierhaltung in Ihrer Mietwohnung erfolgt
immer schriftlich und ist erst nach Vorlage beim Vermieter
mit allen Unterschriften aller Mietvertragspartner
rechtskräftig.
Für die Haltung eines Hundes – nur kleine Hunderassen werden
nach Prüfung genehmigt – ist zusätzlich der
Nachweis vom Tierarzt über Rasse, Größe und Impfungen
erforderlich.
Nach Prüfung Ihres Wunsches werden wir Ihnen eine
Vereinbarung zusenden.